Allgemeine Geschäftsbedingungen
mb-studios – Manuel Bäuerle · Abt. Alpen-Armageddon / pyrotechniker.shop
Stand: 12.02.2026
TEIL A – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Zahlungsbedingungen und Verzug
§ 4 Haftung
§ 5 Datenschutz
§ 6 Salvatorische Klausel
§ 7 Gerichtsstand und anwendbares Recht
TEIL B – WARENVERKAUF (PYROTECHNIKER.SHOP)
§ 8 Bestellvorgang und Altersprüfung
§ 9 Lieferung, Versand und Gefahrenübergang
§ 10 Eigentumsvorbehalt
§ 11 Gewährleistung
§ 12 Widerrufsrecht und Stornierung
§ 13 Produkthaftung und Regress
TEIL C – FEUERWERKSDIENSTLEISTUNGEN
§ 14 Auftragserteilung und künstlerische Gestaltung
§ 15 Leistungen von mb-studios
§ 16 Pflichten des Veranstalters
§ 17 Abbrennplätze und Genehmigungen
§ 18 Stornierung und Terminänderung
§ 19 Ausfälle und höhere Gewalt
§ 20 Urheberrecht und Werbung
ANLAGE – VERWENDUNGSBESTÄTIGUNG T1/P1
TEIL A – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen zwischen mb-studios – Manuel Bäuerle (nachfolgend „mb-studios", „wir" oder „uns") und dem Kunden bzw. Veranstalter (nachfolgend „Kunde", „Vertragspartner" oder „Sie").
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, mb-studios stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
3. Diese AGB gelten sowohl im Privatkundengeschäft (B2C) als auch im gewerblichen Geschäftsverkehr (B2B), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
4. Für Feuerwerksdienstleistungen gelten ergänzend die Bestimmungen in Teil C dieser AGB. Im Falle von Widersprüchen zwischen Teil A und Teil C gehen die spezielleren Regelungen des Teil C vor.
§ 2 Vertragsschluss
1. Durch die Übermittlung einer verbindlichen Bestellung (über unser Online-Portal, per E-Mail, persönlich oder telefonisch) oder durch Unterzeichnung eines Auftrags gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Dieses Angebot ist für den Kunden, sofern nicht anders vereinbart, drei Wochen bindend.
2. Der Kaufvertrag bzw. Dienstleistungsvertrag kommt erst mit der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch mb-studios zustande.
3. Sämtliche Beratungen und Vorgespräche, inklusive einer ggf. erforderlichen ersten Ortsbesichtigung, erfolgen bis zur Unterzeichnung eines schriftlichen Auftrages kostenlos. Über die Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung entscheidet mb-studios.
§ 3 Zahlungsbedingungen und Verzug
1.Preisangaben: Die in unserem Shop oder in unseren Angeboten aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
2.Zahlungsfristen: Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 5 Tagen ab Zugang der Auftragsbestätigung ohne Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt primär per Vorauskasse auf das in der Auftragsbestätigung angegebene Konto. Individuelle Zahlungsvereinbarungen (z. B. Ratenzahlung, Anzahlung) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Absprache.
3.Verzug: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern (§ 288 Abs. 1 BGB) bzw. 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB). Etwaige Mahnkosten sind vom Kunden zu tragen. mb-studios behält sich vor, nach vorheriger schriftlicher Mahnung die Lieferung oder Leistung zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Haftung
1.Uneingeschränkte Haftung: mb-studios haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
2.Leichte Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet mb-studios nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
3.Erfüllungsgehilfen: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten von mb-studios.
§ 5 Datenschutz
1. mb-studios erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG).
2. Detaillierte Informationen zur Art, dem Umfang und dem Zweck der Datenverarbeitung sind in unserer Datenschutzerklärung enthalten, die auf pyrotechniker.shop einsehbar und integraler Bestandteil dieser AGB ist.
3. Im Rahmen von Feuerwerksdienstleistungen werden personenbezogene Daten zusätzlich zur Vorlage bei den zuständigen Behörden verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Pflichten erforderlich ist.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Regelung.
§ 7 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von mb-studios (Oberaudorf) vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
3. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform rechtzeitig mitgeteilt. Im Falle von Widersprüchen gelten die AGB zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses.
TEIL B – WARENVERKAUF (PYROTECHNIKER.SHOP)
§ 8 Bestellvorgang und Altersprüfung
1. Die Bearbeitung der Bestellung erfolgt erst nach Vorlage eines gültigen Altersnachweises. Für den Erwerb bestimmter Artikel (z. B. Feuerwerkskörper der Klasse II/T1/P1) ist der Nachweis der Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre) erforderlich.
2. Für Artikel der Kategorien P1/T1 ist die in der Anlage beigefügte Verwendungsbestätigung vorab an mb-studios zu übermitteln. Ohne unterschriebene Erklärung erfolgt keine Warenabgabe.
3. Für Bestellungen außerhalb der gesetzlich festgelegten Verkaufszeiten (z. B. vor Silvester) kann zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung oder ein Gewerbenachweis verlangt werden.
§ 9 Lieferung, Versand und Gefahrenübergang
1. Die Lieferung erfolgt entweder durch Selbstabholung an unseren Verkaufsstellen oder über einen von uns beauftragten Versanddienstleister. Der Kunde stellt sicher, dass die angegebene Lieferadresse korrekt und vollständig ist.
2.Gefahrenübergang bei Selbstabholung: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über.
3.Gefahrenübergang bei Versand (B2B): Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über. Etwaige Reklamationen hinsichtlich Transportschäden sind direkt beim Versanddienstleister geltend zu machen.
4.Gefahrenübergang bei Versand (B2C): Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Kunden über (§ 447 BGB findet keine Anwendung).
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum von mb-studios.
2. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich mb-studios das Recht vor, die Weiterveräußerung oder Verarbeitung der gelieferten Ware zu untersagen und diese zurückzufordern.
§ 11 Gewährleistung
1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.
2. Bei berechtigter Mängelrüge ist mb-studios nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Produktionsbedingte Schwankungen (z. B. in Abbrennzeiten, Nettoexplosivstoffmasse) werden als vereinbarter Spielraum anerkannt, sofern die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Produkte nicht beeinträchtigt wird.
§ 12 Widerrufsrecht und Stornierung
1.Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 13 BGB): Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Erhalts der Ware. Der Widerruf ist mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per postalischem Einschreiben oder E-Mail) an mb-studios zu richten.
2.Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei: nach Kundenspezifikation angefertigten Waren; versiegelten Waren, deren Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde und die aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind; pyrotechnischen Artikeln, da eine sichere Rückführung und Prüfung nach Lagerung oder Transport nicht gewährleistet werden kann; persönlich in unseren Niederlassungen erworbenen Waren.
3.Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet mb-studios alle Zahlungen einschließlich der Standardversandkosten binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung. Die Rückzahlung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel. Der Kunde trägt die unmittelbaren Rücksendekosten, es sei denn, die Ware war mangelhaft.
4.Stornierung (B2B): Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine Stornierung nach Auftragsbestätigung ist nur mit Zustimmung von mb-studios und gegen eine Stornopauschale von 20 % des Nettoauftragswertes zzgl. MwSt. möglich. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten. Bei Sonderanfertigungen oder Importware ist eine Stornierung nach Bestätigung ausgeschlossen.
§ 13 Produkthaftung und Regress
1. Die von mb-studios angebotenen Waren werden in der Regel von Dritten hergestellt. Soweit Ansprüche aus der Produkthaftung geltend gemacht werden, liegt die Haftung grundsätzlich beim jeweiligen Hersteller oder Lieferanten.
2. mb-studios ist berechtigt, im Schadensfall Regress beim Hersteller oder Lieferanten zu nehmen. Kann dieser nicht in Anspruch genommen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
TEIL C – FEUERWERKSDIENSTLEISTUNGEN
§ 14 Auftragserteilung und künstlerische Gestaltung
1. Mit der Anzahlung oder Unterzeichnung des Auftrags erklärt sich der Veranstalter mit diesen AGB einverstanden. Der Auftrag gilt erst durch die schriftliche Bestätigung von mb-studios als angenommen.
2. Die künstlerische Ausgestaltung des Feuerwerkes – angepasst an die Wünsche des Kunden – unterliegt mb-studios. mb-studios behält sich vor, Art der Effekte und Effektreihenfolge für die Choreografie zu ändern, insbesondere wenn äußere Gegebenheiten (Lieferengpässe, Witterung, Sicherheitsrisiken, gesetzliche Regelungen) dies erfordern.
3. Sicherheitsrelevante Änderungen dürfen durch mb-studios auch kurzfristig und ohne Einverständnis des Veranstalters vorgenommen werden, wenn sie zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich sind.
§ 15 Leistungen von mb-studios
Planung, Konzeption, Gestaltung, Produktion und Choreographie des Feuerwerkes sowie Verpflichtung und Vergütung des pyrotechnischen Personals.
Fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden und Übernahme des behördlichen Ablaufs (Genehmigungen bei Gemeinde, Land, Bund).
Bereitstellung des gesamten technischen und pyrotechnischen Equipments sowie des Fachpersonals.
Rechtzeitige Abstimmung der örtlichen Gegebenheiten mit dem Veranstalter, telefonisch oder persönlich.
Grobreinigung des Abbrennplatzes nach Abbrand. Eventuell verbleibende Kleinreste bestehen in der Regel aus Recyclingpappe und sind biologisch abbaubar.
§ 16 Pflichten des Veranstalters
1.Zahlungsbedingungen: Sofern auf der Rechnung nicht anders vereinbart, sind 50 % des vereinbarten Entgeltes innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Der Restbetrag wird vier Wochen vor dem vereinbarten Zündtermin fällig. Ohne vollständigen Geldeingang kommt es nicht zur Durchführung des Feuerwerkes.
2.Behördliche Unterlagen: Der Veranstalter stellt mb-studios eine schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers sowie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung (inkl. pyrotechnischer Darbietungen) zur Verfügung. Der Versicherungsnachweis ist spätestens 14 Tage vor dem Feuerwerk zu übermitteln.
3.Infrastruktur: Der Veranstalter stellt auf eigene Kosten Stromversorgung, ausreichend Parkplätze (min. 1 Transporter, 4 PKW), freie Zufahrt sowie ggf. Tischgarnituren am Zündplatz zur Verfügung. Sollte die Zufahrt mit normalen PKW nicht möglich sein, stellt der Veranstalter geeignete Transportmittel bereit.
4.Sicherheitsabsperrung: Der Veranstalter sorgt für Straßensperrungen und die Sicherheitsabsperrung des Gefahrenbereiches mittels nüchternen Absperrposten (über 18 Jahre). Diese haben den Anweisungen der Pyrotechniker Folge zu leisten. Sicherheitsdienste müssen über das pyrotechnische Personal informiert sein und Zutritt gewähren.
5.Verpflegung: Der Veranstalter stellt dem mb-studios Personal sämtliche Verpflegung zur Verfügung (min. zwei warme Mahlzeiten, alkoholfreie Getränke p.P.). Bei längerem Anfahrtsweg (> 4 Stunden) ist eine Übernachtungsmöglichkeit zu stellen.
6.Veranstaltereigenschaft: Dem Vertragspartner kommt die Veranstaltereigenschaft zu. Er tritt gegenüber den Behörden als Veranstalter auf und trägt die Verantwortung für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen. Die GEMA-Gebühren und sonstige Verwertungsgesellschaftsabgaben trägt der Veranstalter.
7.Haftung des Veranstalters: Für nicht entfernte, im Umkreis liegende, feuerempfindliche Gegenstände sowie Kraftfahrzeuge im Gefahrenbereich übernimmt der Veranstalter die Haftung. Für Beleuchtung, die das Feuerwerk stören könnte, ist der Veranstalter zuständig; diese muss während der Abschusszeit abgeschaltet sein.
§ 17 Abbrennplätze und Genehmigungen
1. Der Veranstalter stellt sicher, dass Feuerwerke an der Location nicht vertraglich (z. B. durch Hausordnung, Nutzungsverträge) untersagt sind.
2. Sollte die Location wider Erwarten eine Änderung oder Absage der Aufbaufläche erteilen, fallen bei Stornierung je nach bereits getätigtem Aufwand Gebühren von bis zu 50 % des Auftragswertes an.
3. Sofern Sondergebühren für die Nutzung der Fläche oder Zufahrt zum Abbrennplatz entstehen, werden diese nach Rücksprache mit dem Veranstalter weiterberechnet.
§ 18 Stornierung und Terminänderung
1.Stornierung: Der Veranstalter kann den Auftrag jederzeit schriftlich oder per E-Mail stornieren. Es gelten folgende Gebühren:
ZEITPUNKT STORNOGEBÜHR
Innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist (Verbraucher) Kostenfrei
Nach 14 Tagen bis 3 Monate vor Zündung 25 % des Auftragswertes
3 Monate bis 14 Tage vor Zündung 50 % des Auftragswertes
Weniger als 14 Tage vor Zündung 100 % des Auftragswertes
Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass mb-studios ein geringerer Schaden entstanden ist als die pauschale Stornogebühr (§ 309 Nr. 5b BGB). Bereits entstandene Kosten (Genehmigungen o. Ä.) sind in jedem Fall zu ersetzen.
2.Terminänderung: Der Veranstalter kann den Zündtermin ändern. Bei Änderung bis 4 Wochen vor Zündung fallen keine zusätzlichen Kosten an. Bei kurzfristigeren Änderungen behält sich mb-studios vor, nicht erstattungsfähige Genehmigungsgebühren gesondert in Rechnung zu stellen. Die Änderung muss so erfolgen, dass die Fristen für die Einholung der Genehmigungen eingehalten werden können.
§ 19 Ausfälle und höhere Gewalt
1.Witterung bei aufgebautem Feuerwerk: Sollte während des Feuerwerkabends Regen, Schneefall, starker Wind o. Ä. einsetzen und das Feuerwerk bereits aufgebaut sein, entscheidet der verantwortliche Pyrotechniker von mb-studios über die sichere Durchführbarkeit. Verschiebungen bis maximal 24 Stunden (sofern behördlich genehmigt) sind zu tolerieren. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Veranstalter. Für die Zeit der Verschiebung stellt der Veranstalter auf seine Kosten einen Wachdienst bereit.
2.Höhere Gewalt: Kann das Feuerwerk aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, hat der Veranstalter das Recht, das Feuerwerk an einem Ersatztermin ohne Veränderungsgebühren stattfinden zu lassen. Alternativ werden bereits geleistete Zahlungen abzüglich der bis dahin tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten erstattet. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 15 Werktagen.
3.Krankheit des Pyrotechnikers: Im Krankheitsfall ist mb-studios berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. mb-studios ist verpflichtet, sich um Ersatz zu bemühen, jedoch besteht keine Durchführungsgarantie. In diesem Fall werden alle bereits gezahlten Entgelte (ohne Zinsen) erstattet.
4.Vertragsverletzung des Veranstalters: Werden die Bestimmungen dieser AGB oder schriftlich festgehaltene Zusatzregelungen vom Veranstalter nicht eingehalten, steht mb-studios ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In diesem Fall ist mb-studios nicht verpflichtet, bereits geleistete Entgelte zu erstatten. Der Veranstalter hat den Sicherheitsanordnungen des verantwortlichen Pyrotechnikers Folge zu leisten; andernfalls ist mb-studios berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Alle notwendigen Auslagen und Ausfälle sind in diesem Falle vom Veranstalter zu tragen.
§ 20 Urheberrecht und Werbung
1. Die Urheberrechte an der Konzeption des Feuerwerks sowie am Bild- und Tonmaterial werden nicht übertragen und stehen mb-studios zu. mb-studios ist berechtigt, diese für eigene Marketing- und Referenzzwecke zu verwenden.
2. mb-studios wird das Platzieren von Werbematerial und ggf. einem kleinen Merchandising-Stand ermöglicht. Bei Pressearbeit und Produktion von Drucksorten verpflichtet sich der Veranstalter nach Absprache zur Einbindung der Firmennamen/Brands: mb-studios und/oder Alpen-Armageddon.
ANLAGE – VERWENDUNGSBESTÄTIGUNG FÜR FEUERWERKSARTIKEL DER KATEGORIEN T1 UND P1
Hiermit bestätige ich, dass ich die bei der Firma Manuel Bäuerle, mb-studios Abt. Alpen-Armageddon / pyrotechniker.shop erworbenen Feuerwerksartikel der Kategorien T1 und P1 ausschließlich für die vorgesehenen technischen Zwecke verwenden werde:
Kategorie T1 (Bühnenfeuerwerk):
Technische Zwecke im Rahmen von Bühnen-, Film- und Fotoproduktionen
Musik- und Showveranstaltungen
Kategorie P1 (pyrotechnische Gegenstände für sonstige Zwecke):
Sonstige Zwecke entsprechend den Herstellerangaben, z. B. Schallerzeuger, Anzündlitze und Anzündband
Ich habe mich eigenverantwortlich über alle gesetzlichen Bestimmungen informiert und übernehme die persönliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwendung der erworbenen Artikel.
Wichtige Hinweise:
1.Erwerb: Bühnenfeuerwerk (T1) und pyrotechnische Gegenstände (P1) sind ganzjährig von Personen über 18 Jahren frei erwerbbar.
2.Verwendung: Die beiliegenden Verwendungshinweise sind unbedingt zu beachten. Die Verwendung ist ausschließlich für die angegebenen technischen Zwecke gestattet.
3.Genehmigungspflichten: Nach § 23 Abs. 6 der 1. SprengV ist eine Verwendung in Theatern, Film- und Fernsehproduktionsstätten vorher zu erproben und genehmigen zu lassen. Nach § 35 der Versammlungsstättenverordnung sind in Versammlungsräumen, auf Bühnen- und Szenenflächen sowie in Sportstadien pyrotechnische Gegenstände nicht erlaubt bzw. deren Verwendung zu begründen und genehmigen zu lassen.
Hinweis: Ohne Vorlage dieser vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Verwendungsbestätigung erfolgt keine Abgabe oder Auslieferung von Feuerwerksartikeln der Kategorien T1 und P1.
Persönliche Daten des Käufers/Anwenders:
Name, Vorname:
Adresse:
Geburtsdatum:
Datum, Ort:
Unterschrift:
